
Statuten der Internationalen Donau-WanderfahrtArtikel 1Alljährlich wird auf der Donau eine internationale Touristenfahrt mit der offiziellen Bezeichnung „Tour International Danubien“ durchgeführt. Die Abkürzung hierfür lautet „T I D“. Außer der offiziellen Bezeichnung ist es möglich, in den Ländern, die die Fahrt organisieren, auch eine örtliche Bezeichnung der Fahrt zu verwenden. Zur Werbung für die TID werden ein dauerndes Emblem sowie jährlich wechselnde Abzeichen und Wimpel geschaffen. Die TID kann etappenweise von der Quelle bis zur Mündung, sowie auf den Nebenflüssen der Donau organisiert werden. Artikel 2 Ziel der Fahrt Das Ziel der Fahrt ist das Kennen lernen der Fahrtenteilnehmer untereinander sowie der unterschiedlichen Eigenheiten der zu durchfahrenden Donauländer, wie sie in ihren kulturellen, wirtschaftlichen und nationalen Eigenarten in Erscheinung treten. Darüber hinaus dient die TID der Vertiefung der Freundschaft zwischen den Völkern und der Festigung des allgemeinen Weltfriedens. Die TID soll den Wassertourismus weiter entwickeln. Artikel 3 Organisation Die TID wird organisiert durch die Wassersport- bzw. Touristik-Verbände und –Organisationen derjenigen Länder, durch die die Fahrt verläuft. Zur Organisation und Durchführung werden gebildet: - Internationaler Ausschuss TID. - Nationale Organisations-Ausschüsse TID. - Fahrtleitung TID. Die nationalen Ausschüsse und die Fahrtleitung sind Organe des Internationalen Ausschusses TID. Artikel 4 Teilnahmebedingungen Teilnehmen können Gruppen, Mannschaften oder Einzelteilnehmer. Sie müssen sich jeweils bei ihrem nationalen Ausschuss anmelden. Dies gilt auch dann, wenn sie nur an Etappen außerhalb ihres Landes teilnehmen. Teilnehmer aus Ländern, die nicht im Internationalen Ausschuss vertreten sind, müssen sich bei einem nationalen Ausschuss (ihrer Wahl) anmelden. Die Teilnehmer anerkennen die Teilnahmebedingungen der jeweiligen nationalen Organisations-Ausschüsse sowie die Beschlüsse und Anordnungen der Fahrtleitung. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Kosten. Artikel 5 Internationaler Ausschuss TID Der Internationale Ausschuss TID besteht aus je 2 Delegierte der nationalen Organisations-Ausschüsse sowie dem Vertreter des ICF und der FISA. Er entfaltet seine Tätigkeit auf Konferenzen (TID-Konferenz). Den Vorsitz des Ausschusses führt ein Präsidium. Es besteht aus dem Präsidenten (ggfs. seinem Stellvertreter) und dem Sekretär. Das Präsidium wird von dem jeweiligen nationalen Ausschuss vorgeschlagen, in dessen Land die Konferenz stattfindet und von den Mitgliedern des Internationalen Ausschusses bestätigt. Sitz des Ausschusses ist der jeweilige Wohnsitz des Präsidenten. Der Internationale Ausschuss TID ist bei der ICF und der FISA als verantwortliches Organ für die Durchführung der Fahrt registriert. Aufgaben des Internationalen Ausschusses TID: a) Entgegennahme der Berichte über den Verlauf der vergangenen TID. b) Bestimmung des Umfanges der nächsten TID. c) Festsetzung der Zeit der Etappen und etwaiger Programme. d) Festlegung der Embleme (z.B. Abzeichen, Wimpel und Plakate). e) Festlegung des Ortes der nächsten Konferenz. f) Verleihung des TID-Abzeichens „honoris causa“, auf Vorschlag eines Nationalen Ausschusses. Das Präsidium ist berechtigt, den Zeitplan zu ändern oder die gesamte Fahrt abzusagen, wenn im Laufe der Vorbereitung unvorhergesehene Hindernisse (z.B. höhere Gewalt), epidemische Krankheiten, behördliche Auflagen, extremes Hochwasser usw. auftreten und eine vorherige Rücksprache mit den nationalen Ausschüssen erschwert oder unmöglich ist. Artikel 6 TID-Konferenz Die internationale TID-Konferenz findet einmal jährlich, in der Regel im Oktober, statt. Die Reihenfolge der Durchführung ergibt sich aus der Folge der Donau-Anliegerstaaten, von der Mündung zur Quelle. Die Kosten der Konferenz trägt der jeweilige nationale Organisations-Ausschuss. Zu diesen Kosten gehören: Sachlicher Aufwand, Unterkunft und Verpflegung aller Mitglieder des Internationalen Ausschusses der TID, einschließlich des Vertreters ICF und FISA. Die entsendenden Verbände oder Organisationen tragen die Kosten für ihre Delegierten. Die Konferenz fasst ihre Beschlüsse mit Zweidrittelmehrheit. Zur Aufgabe der TID-Konferenz gehört auch die Beschlussfassung über eventuelle Änderungen der Statuten. Beschlüsse hierzu sind einstimmig zu fassen. Beschlüsse zur Aufnahme weiterer Länder und/bzw. derer entsendender Verbände oder Organisationen müssen einstimmig erfolgen. Die Anzahl der Stimmen ergibt sich aus der Anzahl der vertretenen National-Ausschüsse. Jeder Ausschuss hat eine Stimme. Artikel 7 Nationale Organisations-Ausschüsse TID In jedem Land, in dem die TID durchgeführt wird, bilden die veranstaltenden Organisationen einen „Nationalen Organisations-Ausschuss TID“. Die nationalen Ausschüsse sind verantwortlich für Vorbereitung und Durchführung der TID-Konferenz in ihrem Land und für die TID auf ihrem Gebiet. Aufgaben zur Vorbereitung und Durchführung der TID-Konferenz: Der nationale Ausschuss, der bei der nächsten TID-Konferenz das Präsidium stellt, a) sammelt die Anträge der anderen nationalen Ausschüsse und erarbeitet auf dieser Grundlage das Konferenzprogramm mit den entsprechenden Unterlagen und Entwürfen, b) beruft die Konferenz des Internationalen Ausschusses TID ein, c) teilt diese Einberufung der ICF und der FISA mit und lädt deren Vertreter ebenfalls ein, d) sichert den reibungslosen technischen Verlauf der TID-Konferenz, e) sorgt für die Erstellung des Protokolls mit den Konferenzbeschlüssen und sendet dieses den nationalen Ausschüssen zu, sofern die Unterzeichnung nicht im Rahmen der Konferenz erfolgte, f) sichert die Durchführung der auf der Konferenz gefassten Beschlüsse, g) unterstützt die Entwicklung einer entsprechenden internationalen Propaganda für die ganze Strecke der TID (Plakate, Broschüren, Prospekte, Karten). Aufgaben zur Vorbereitung und Durchführung der TID auf eigenem Gebiet: Die nationalen Ausschüsse a) führen alle Vorbereitungen durch und organisieren die TID, b) bereiten die Vorschläge für die TID-Konferenz vor, c) sichern die Durchführung der Konferenzbeschlüsse auf ihrem Gebiet, d) beschaffen Motorboote oder andere Transportmittel und tragen deren Kosten, soweit eine Begleitung der Teilnehmer erforderlich ist, e) sichern die Beförderung von Booten der ausländischen Teilnehmer, f) kümmern sich um die Pass- und Visa-Angelegenheiten der Teilnehmer, g) sichern für die Teilnehmer möglichst kostenlosen ärztlichen und gesundheitlichen Hilfsdienst, h) sichern im Rahmen des Möglichen Platzkarten in Eisenbahnen oder anderen Beförderungsmitteln für die Teilnehmer, i) sichern Campingplätze für die Teilnehmer und sorgen für die Ausstattung mit ausreichenden sanitären Einrichtungen und sofern erforderlich, entsprechenden Verpflegungsmöglichkeiten. Artikel 8 Fahrtleitung TID Während der TID wird die „Fahrtleitung TID“ gebildet. Die Fahrtleitung leitet die Gruppe während der Fahrt und ist Verantwortliche für den Verlauf auf dem Wasser und an Land auf den offiziellen Landeplätzen der Etappenorte. Sie setzt sich zusammen aus dem Fahrtenleiter, seinem Stellvertreter und je einem verantwortlichen Leiter oder Vertreter der verschiedenen Teilnehmer-Gruppen. Die Fahrtleitung ist berechtigt, Teilnehmer von der weiteren Fahrt auszuschließen, wenn sie gegen die Interessen der Gemeinschaft oder der TID-Organisation verstoßen. Aufgaben der Fahrtleitung: a) Sicherstellung des reibungslosen Ablaufes der Fahrt. b) Für Ordnung und Disziplin auf dem Wasser und Land zu sorgen. c) Durchführung einer Fahrtbesprechung jeweils am Abend nach Beendigung der Tagesetappe, zusätzlich vor Beginn einer Etappe, wenn erforderlich. d) Herausgabe und Verbreitung erforderlicher Informationen während der Fahrt. e) Entscheidung über Maßnahmen bei unvorhergesehenen Ereignissen (Änderung des Zeitplanes, Absage der Fahrt usw.). Die Beschlüsse der Fahrtleitung werden im Einvernehmen mit allen Mitgliedern getroffen und sind für alle Teilnehmer verbindlich. Artikel 9 TID-Leistungsabzeichen und TID-Ehrenordnung Die Konferenz zur 54. TID hat 2008 beschlossen, eine neue TID-Leistungsabzeichen- und eine neue TID-Ehrenordnung zu schaffen. Die Bedingungen für den Erhalt der TID-Leistungsabzeichen und die TID-Ehrenordnung sind hiermit Bestandteil der TID-Statuten. Artikel 10 Diesen Statuten liegen die Beschlüsse der TID-Konferenz zu Grunde. Die letzte Änderung erfolgte 1982, anlässlich der TID-Konferenz in Budapest. Statuten der Internationalen Donaufahrt in der Fassung vom Geändert 1982 anlässlich der TID-Konferenz in Budapest. Geändert 1998 anlässlich der TID-Konferenz in Saarbrücken (Art. 6, drittletzter Satz eingefügt). Geändert 2008 anlässlich der TID-Konferenz in Wildalpen (Art. 9) Für die Richtigkeit der Abschrift: Landshut, 10. Okt. 2008 Max Scharnböck, DKV-TID-Referent |